Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Aber sie lohnen sich! Und damit dir keine finanziellen Hürden im Weg stehen, gibt es eine ganze Reihe an Förderungen. Welche, das erfährst du hier bei uns.

Fördermöglichkeiten Anita

Lass dich finanziell unterstützen!

Es gibt eine ganze Reihe an Förderungen, diese beginnen beim QualiScheck und beim Aufstiegs-BAföG. Es gibt aber auch Weiterbildungsstipendien, einen Aufstiegsbonus und natürlich die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten. Manche Förderungen machen es übrigens auch für deinen Arbeitgeber einfacher, in deine berufliche Weiterbildung zu investieren.

Wichtig: Welche Förderung dir zusteht, hängt davon ab, wie umfangreich und teuer die Weiterbildung ist sowie von diesen Dingen:

  • Wie bist du beschäftigt/hast du aktuell einen Job?
  • Wie gut waren deine Noten?
  • Welchen Abschluss willst du erreichen?

Förderung nach Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG)

Nicht alle, aber die meisten Lehrgänge, die im Rahmen der Höheren Berufsausbildung angeboten werden, können nach dem „Aufstiegs-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gefördert werden. Darunter fallen:

  • Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Fachkaufmann*frau oder Betriebswirt*in sowie berufsbegleitende Lehrgänge.
  • Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig.
  • Die Förderung beinhaltet 50 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie ein zinsverbilligtes Darlehen von zusätzlich bis zu 25% der Lehrgangskosten..
Mehr dazu erfährst du hier

Aufstiegsbonus I

Der Aufstiegsbonus I ist eine Anerkennung für Abschlüsse der Höheren Berufsbildung in Höhe von 2.000 Euro, den du nach deiner bestandenen Prüfung erhältst. Es gibt ein paar Voraussetzungen dafür:

  • Du musst deine Prüfung (Fachwirt*in, Meister*in, Betriebswirt*in, technische*r Betriebswirt*in) oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung in Rheinland-Pfalz erfolgreich abgelegt haben.
  • Deine Weiterbildung muss im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet sein.
  • Du musst in Rheinland-Pfalz hauptgemeldet sein oder hier deine Arbeitsstelle haben.
  • Wenn du deinen Abschluss außerhalb von Rheinland-Pfalz gemacht hast, müssen dein Beschäftigungsort und dein Wohnort in Rheinland-Pfalz liegen.

Wichtig: Nach deiner Prüfung hast du maximal vier Monate Zeit, bei deiner Kammer den Antrag auf den Aufstiegsbonus I zu stellen.

 

Mehr dazu erfährst du hier

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Der QualiScheck kommt vom Land Rheinland-Pfalz und vom Europäischen Sozialfonds (ESF). Er ist für Beschäftigte gedacht, die sich beruflich weiterbilden möchten. Gefördert werden sogenannte „berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen“. Die Voraussetzungen, die du hier erfüllen musst:

  • Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit deinem Berufsfeld stehen.
  • Du muss damit deine Qualifikation erhöhen können oder deine Beschäftigungsfähigkeit sichern.
  • Du musst angestellt (abhängig beschäftigt) sein und deinen Hauptwohnsitz oder deinen Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
  • Deine Weiterbildung muss den Wert von 1.000 Euro (inkl. MwSt.) übersteigen.
  • Liegt der Wert darunter, ist eine Förderung abhängig von deinem Jahreseinkommen.
  • Pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr werden maximal 1.500 Euro gefördert.
  • Die Förderung gilt für die direkten Weiterbildungskosten.
  • Den QualiScheck musst du beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) mindestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beantragen. Du darfst zu deiner Weiterbildung auch noch nicht angemeldet sein.
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Förderprogramm betriebliche Weiterbildung – für Unternehmen

Rheinland-Pfalz unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auch Unternehmen bei der Weiterbildung. Dafür wurde dieses neue Förderprogramm ins Leben gerufen. Unternehmen erhalten hier bis zu 30.000 Euro pro Jahr.

  • Gefördert werden erwerbstätige Menschen, die in Unternehmen des Privatrechts arbeiten.
  • Das Unternehmen muss einen Sitz oder alternativ auch eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
  • Die Förderung gilt für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 120 Stunden.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zum Bedarf des jeweiligen Unternehmens passen.
  • Sowohl externe als auch Inhouse-Weiterbildungen (durch externe Partner) werden gefördert.
  • Je Teilnehmer*in erhält das Unternehmen zwischen 40 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 1.500 Euro pro Teilnehmer*in und insgesamt maximal 30.000 Euro im Jahr.
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Qualifizierungschancengesetz

Bei diesen Förderungen profitieren Menschen, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind und sich daher weiterbilden möchten. Die Förderung gilt unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Gefördert werden auch Beschäftigte, die anderweitig von einem Strukturwandel betroffen sind.

  • Die Weiterbildungskosten werden gefördert.
  • Es gibt die Möglichkeit für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
  • Wichtig: Grundsätzlich muss sich dein Arbeitgeber hier an den Kosten beteiligen.
  • Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Unternehmensgröße ab.

 

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Steuerliche Förderung

Wenn du dich weiterbildest, kannst du die Kosten dafür in vielen Fällen steuerlich geltend machen – im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung. So kannst du in den Jahren, in denen du dich fortbildest, erheblich sparen. Je nach Einkommen und Steuersatz sind das bis zu 42 % der absetzbaren Kosten. Da lohnt sich eine Weiterbildung quasi doppelt.


Tipp: Berate dich vorher mit deinem*r Steuerberater*in darüber. So gehst du auf Nummer sicher!

Mehr dazu erfährst du hier

Bildungsfreistellung

Geld ist das eine – Zeit das andere. Deshalb hast du als Arbeitnehmer*in Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit, wenn du dich weiterbilden möchtest. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Du kannst dich maximal für zehn Werktage innerhalb von zwei Jahren freistellen lassen.
  • Während der gesamten Weiterbildung wird dir dein Gehalt fünf Tage lang während der Freistellung weiterbezahlt.
  • Dein Betrieb muss mehr als fünf Personen beschäftigen.
  • Die Möglichkeit gibt es für berufliche ebenso wie für gesellschaftspolitische Weiterbildungen.

Hier gibt es aber noch eine Menge andere Dinge zu beachten. Dazu kannst du auf der Seite der IHK Koblenz mehr lesen.

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Weiterbildungsstipendium

Diese Unterstützung kommt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie beträgt bis 8.700 Euro über drei Jahre zur Finanzierung deiner Weiterbildung. 10 Prozent der Kosten musst du dabei als Eigenanteil aber selbst tragen. Antragsberechtigt sind Absolvent*innen einer Berufsbildung, die ihren IHK Abschluss mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 87 abgeschlossen haben. Außerdem Gewinner*innen von überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben (Platz 1 bis 3). Wichtig: Du darfst für diese Unterstützung das 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Aufnahme der Weiterbildung noch nicht abgeschlossen haben.


Und was wird gefördert? 

  • Fachbezogene berufliche Weiterbildung
  • Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in)
  • Fach- oder berufsübergreifende Weiterbildung
  • Weiterbildung, die der Persönlichkeitsentwicklung dient oder soziale Fähigkeiten vermittelt
  • Weiterbildung, die zur aktiven Mitwirkung an beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen befähigt
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen

Deinen Antrag kannst du direkt bei deiner IHK stellen und wir beantworten dir auch gerne deine Fragen. 

Tipp: Die Weiterbildungsstipendien werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Du kannst dich dafür jeweils bis zum 31. Oktober bewerben.

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Laura Baukelmann
Team Weiterbildung